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   BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04   

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BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04 (https://dejure.org/2005,35071)
BPatG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04 (https://dejure.org/2005,35071)
BPatG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 33 W (pat) 108/04 (https://dejure.org/2005,35071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn einem der Markenteile eine so eigenständige kennzeichnende und insgesamt dominierende Bedeutung zukommt, dass darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen werden kann (BGH GRUR 1996, 775 - SaliToft; GRUR 1998, 930 - Fläminger).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Grundsätzlich ist dabei eine Ähnlichkeit von Dienstleistungen dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als einander konkurrierende oder einander ergänzende Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggfs. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl BGH GRUR 1998, 922 - Cannon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - Evian/Revian).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Darüber hinaus sind alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (EuGH aaO - Lloyd; BGH aaO - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn einem der Markenteile eine so eigenständige kennzeichnende und insgesamt dominierende Bedeutung zukommt, dass darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen werden kann (BGH GRUR 1996, 775 - SaliToft; GRUR 1998, 930 - Fläminger).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass z.B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw. durch einen höheren Grad an Dienstleistungsähnlichkeit ausgeglichen werden kann (st.Rspr. BGH GRUR 2000, 603, 604 - Cetof/Etop).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 24.05.2005 - 33 W (pat) 108/04
    Grundsätzlich ist dabei eine Ähnlichkeit von Dienstleistungen dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als einander konkurrierende oder einander ergänzende Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggfs. wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl BGH GRUR 1998, 922 - Cannon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - Evian/Revian).
  • BPatG, 27.08.2015 - 30 W (pat) 41/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "LIQUIDUS JURIS Ihrem Recht verpflichtet

    Dem Senat ist weiterhin aus eigener Sachkunde bekannt, dass das unter der Widerspruchsmarke  juris betriebene computergestützte Rechtsinformationssystem seit vielen Jahren gerade unter Anwälten, Richtern, aber auch Angehörigen und Mitarbeitern von Behörden, Universitäten, Unternehmen und anderen Organisationen weit verbreitet ist und umfassend durch diese genutzt wird, was auch das Bundespatentgericht in seiner Rechtsprechung bereits festgestellt hat (vgl. BPatG 33 W (pat) 108/04 - pro juris / juris; veröffentlich in PAVIS PROMA).
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